Verkaufen · Haus, Wohnung & Grundstück
Ihre Immobilie verkaufen. Mit einem klaren Plan von der Bewertung bis zur Übergabe.
Akademisch fundierte Bewertung, vollständige Unterlagen, professionelle Fotos und Videos, gezielte Käuferansprache – und ein Ansprechpartner, der Sie bis zur Schlüsselübergabe begleitet.
Immobilienbewertung startenVerkaufsablauf ansehen
Beschreiben Sie Ihre Immobilie in sieben Schritten. Anschließend klären wir offene Fragen persönlich und besprechen die Grundlage für Ihre Ersteinschätzung. Eine Bewertungsanfrage erteilt keinen Verkaufsauftrag.

Penthouse in Bischofshofen – aus unserer eigenen Objektfotografie.
Baupraxis. Akademische Bewertung. Eigenes Immobilienportfolio. Für einen Verkauf mit fundierter Grundlage.
- Maurer und ZimmererWir verstehen Bausubstanz und erkennen bei der Besichtigung, was in Ordnung ist und was ansteht.
- M.Sc. in Real Estate ManagementWir begründen den Wert nachvollziehbar – in Anlehnung an das Liegenschaftsbewertungsgesetz.
- Eigenes ImmobilienportfolioWir wissen, wie Käufer rechnen, und beantworten ihre Fragen fundiert.
Ihre Situation
Warum möchten Sie verkaufen?
Jeder Verkauf beginnt anders. Sie bestimmen das Ziel und treffen die Entscheidungen. Wir klären die Grundlagen und koordinieren den Weg.
Eine Immobilie geerbt
Oft sind mehrere Personen beteiligt und Unterlagen fehlen. Wir klären Wert und Unterlagen – und welche steuerlichen Fragen Sie mit Ihrer Beratung besprechen sollten.
Zur ImmobilienertragsteuerDas Zuhause wird zu groß
Sie möchten kleiner wohnen, aber nicht zwischen zwei Verträgen stehen. Verkauf und neues Zuhause lassen sich zeitlich abstimmen.
Verkaufen und neu kaufenVerkauf nach einer Trennung
Eine nachvollziehbar begründete Bewertung gibt beiden Seiten dieselbe Grundlage für die weiteren Entscheidungen.
So bewerten wirUmzug oder neuer Lebensabschnitt
Wenn der Termin feststeht, zählt der Zeitplan: Was ist bis wann zu tun, und wann ist die Übergabe realistisch?
Zum VerkaufsablaufVerkaufen und anschließend neu kaufen
Erlös, neues Budget und Übergabetermine hängen zusammen. Wir betrachten beide Seiten gemeinsam.
Den Wechsel planenBisher ohne Verkaufserfolg
Das kommt vor und hat meist benennbare Gründe. Wir sehen uns Preis, Unterlagen, Präsentation und Zielgruppe neu an.
Zur VermarktungZunächst den Wert kennen
Sie möchten wissen, wo Sie stehen, bevor Sie etwas entscheiden. Eine Bewertungsanfrage erteilt keinen Verkaufsauftrag.
Immobilienbewertung starten
Bewertung
Was ist Ihre Immobilie wert?
Der Preis im Inserat ist ein Angebot. Was zählt, ist der Preis, den ein Käufer tatsächlich bezahlt – und finanziert bekommt.
Angebotspreis und erzielbarer Preis
Angebotspreise aus Portalen zeigen, was Eigentümer sich wünschen. Sie zeigen nicht, zu welchem Preis verkauft wurde. Ein zu hoher Start kostet Zeit: Die Immobilie bleibt sichtbar liegen, und spätere Preissenkungen schwächen Ihre Verhandlungsposition.
Deshalb stimmen wir Preis, Unterlagen, Zielgruppe und Zeitplan ab, bevor die Vermarktung beginnt.
Warum wir Ihre Immobilie sehen möchten
Zustand, Licht, Grundriss und Umgebung stehen in keiner Tabelle. Bei der Besichtigung sehen wir, was den Wert trägt und was Käufer ansprechen werden. Vollständige Unterlagen zeigen, ob der Bestand bewilligt ist und welche Rechte und Lasten bestehen.

Was den Wert beeinflusst
Lage
Gemeinde, Mikrolage, Aussicht, Lärm, Erreichbarkeit. Zwei Straßen weiter kann ein anderer Preis gelten.
Zustand und Ausstattung
Dach, Fenster, Heizung, Bäder, Elektrik. Was erneuert ist, was ansteht – und was das kostet.
Energiekennwerte
Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz laut Energieausweis beeinflussen Betriebskosten und Finanzierung des Käufers.
Widmung und Bebaubarkeit
Was darf hier gebaut oder erweitert werden? Bei Grundstücken ist das oft der wichtigste Wertfaktor.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Dienstbarkeiten, Wohnrechte, Pfandrechte, bewilligter Bestand. Lasten im Grundbuch müssen vor dem Verkauf geklärt sein.
Mietverhältnisse und laufende Kosten
Eine vermietete Immobilie wird anders gerechnet als eine freie. Betriebskosten und Rücklage zählen bei Wohnungen mit.
Drei Verfahren – wir wählen nach der Immobilie
Wir bewerten akademisch fundiert in Anlehnung an das Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG). Welches Verfahren passt, entscheidet sich an Ihrer Immobilie – häufig stützen wir das Ergebnis mit einem zweiten Verfahren ab.
Vergleichswertverfahren
Der Wert wird aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Immobilien abgeleitet.
Beispiel: eine Eigentumswohnung in einer Anlage, in der zuletzt ähnliche Wohnungen verkauft wurden – oder ein Baugrundstück.
Sachwertverfahren
Bodenwert plus Wert des Gebäudes nach Herstellungskosten, vermindert um Alter und Zustand.
Beispiel: ein selbst genutztes Einfamilienhaus, für das es kaum direkt vergleichbare Verkäufe gibt.
Ertragswertverfahren
Der Wert ergibt sich aus den nachhaltig erzielbaren Erträgen, abzüglich Bewirtschaftungskosten.
Beispiel: eine vermietete Anlegerwohnung oder ein Mehrfamilienhaus mit laufenden Mieteinnahmen.
Unsere Ersteinschätzung ist eine begründete Einschätzung für Ihre Verkaufsentscheidung. Sie ist kein gerichtliches oder zertifiziertes Sachverständigengutachten.
So läuft die Bewertung ab
- 01
Sie beschreiben Ihre Immobilie in sieben Schritten. Art, Lage, Eckdaten, Zustand, Unterlagen, Anlass und Kontakt. Was Sie nicht wissen, lassen Sie offen.
- 02
Wir klären offene Fragen und vereinbaren die weitere Abstimmung – den Besichtigungstermin per WhatsApp oder telefonisch.
- 03
Sie erhalten eine nachvollziehbare Ersteinschätzung und Marktanalyse – nach Prüfung Ihrer Angaben und Unterlagen. Einen automatischen Sofortwert gibt es bei uns nicht.
Ihre Anfrage behandeln wir vertraulich. Sie erteilt keinen Verkaufsauftrag.
Verkaufsablauf
Sechs Schritte von der ersten Frage bis zur Übergabe
Preis, Unterlagen, Zielgruppe und Zeitplan stehen fest, bevor die Vermarktung beginnt. So wissen Sie in jedem Schritt, was als Nächstes kommt.
- 01 · Situation verstehen
Kennenlernen und Ziele klären
Was verkaufen Sie, warum und bis wann? Sie bestimmen das Ziel – wir halten fest, was dafür zu klären ist.
Was dazugehört
- Immobilie und Eigentumsverhältnisse
- Verkaufsmotiv und zeitlicher Rahmen
- Gewünschter Übergabetermin, etwa späterer Auszug
- Ob ein anschließender Kauf geplant ist
- 02 · Wert einschätzen
Fundiert bewerten
Besichtigung, Unterlagen und Marktdaten ergeben die Grundlage für den Preis und die Strategie dahinter.
Was dazugehört
- Besichtigung mit Blick auf Substanz und Sanierungsbedarf
- Sichtung der vorhandenen Unterlagen
- Markt- und Bewertungsdaten passend zur Immobilie
- Preisstrategie: Angebotspreis und Verhandlungsspielraum, gemeinsam festgelegt
- 03 · Verkauf vorbereiten
Unterlagen beschaffen
Wir beschaffen Unterlagen bei Bauamt und Hausverwaltung, soweit verfügbar und mit Ihrer Berechtigung.
Was dazugehört
- Vorhandene Dokumente prüfen wir auf Vollständigkeit
- Anfragen bei Bauamt und Hausverwaltung mit Ihrer Vollmacht
- Grundbuchauszug holen wir ein
- Energieausweis: wir sagen Ihnen, ob ein gültiger vorliegt und wie Sie zu einem kommen
- 04 · Käufer erreichen
Professionell präsentieren und gezielt vermarkten
Fotos, Videos und Exposé – dann sprechen wir vorgemerkte Suchkunden und die passende Zielgruppe an.
Was dazugehört
- Unsere Fotografin erstellt professionelle Fotos und Videos
- Unsere Grafiker gestalten Exposé und Verkaufsunterlagen
- Ansprache vorgemerkter Suchkunden mit passendem Suchprofil
- Organische Social-Media-Reichweite und gesponserte Kampagnen für die Zielgruppe
- Ergänzend: Veröffentlichung auf allen gängigen Immobilienportalen
- Weitere Aufnahmeformate nur, wenn sie zum vereinbarten Leistungsumfang gehören
- 05 · Angebote verhandeln
Interessenten begleiten und verhandeln
Wir führen Besichtigungen, geben Ihnen Rückmeldungen weiter und verhandeln Preis, Bedingungen und Termin.
Was dazugehört
- Vorgespräch mit Interessenten zu Bedarf und Finanzierung
- Besichtigungen und dokumentierte Rückmeldungen
- Angebote im Vergleich: Preis, Finanzierung, Bedingungen, Übergabetermin
- Die Entscheidung über jedes Angebot treffen Sie
- 06 · Abschluss begleiten
Vertrag und Übergabe koordinieren
Wir stimmen uns mit Rechtsanwalt oder Notar ab und begleiten Sie bis zur dokumentierten Übergabe.
Was dazugehört
- Abstimmung mit der Kanzlei, die den Vertrag errichtet
- Klärung der vertraglichen Voraussetzungen, etwa Lastenfreistellung
- Treuhandabwicklung durch den Vertragserrichter
- Übergabe mit Protokoll, Zählerständen und Schlüsseln
Immobilienvermarktung in Salzburg & im Pongau
Mehr als ein Inserat.
Professionelle Präsentation, gezielte Käuferansprache und eine durchdachte Vermarktungsstrategie. Wir kombinieren digitale Reichweite mit persönlicher Betreuung und regionaler Marktkenntnis.
- 01
Fotos & Videos
Unsere Fotografin setzt Ihre Immobilie mit hochwertigen Fotos und Videos optimal in Szene – für einen überzeugenden ersten Eindruck.
Ihr Nutzen: Interessenten wissen vor der Besichtigung, was sie erwartet. Das spart Ihnen Termine, die zu nichts führen.
- 02
Exposé & Verkaufsunterlagen
Unsere Grafiker gestalten hochwertige Immobilienexposés und bereiten sämtliche relevanten Verkaufsunterlagen professionell und übersichtlich auf.
Ihr Nutzen: Käufer und ihre Bank finden alle Angaben an einem Ort – das beschleunigt die Entscheidung.
- 03
Immobilienportale & Google
Wir präsentieren Ihre Immobilie auf unserer Website und führenden Immobilienportalen. Durch gezielte Suchmaschinenoptimierung verbessern wir zusätzlich die Auffindbarkeit bei Google.
Ihr Nutzen: die breite Sichtbarkeit bei allen, die aktiv suchen.
- 04
Social Media & Online-Marketing
Wir vermarkten Ihre Immobilie über unsere Social-Media-Kanäle und setzen bei Bedarf gezielte Werbekampagnen ein, um passende Kaufinteressenten zu erreichen.
Ihr Nutzen: Sie erreichen auch Käufer, die gerade nicht aktiv auf Portalen suchen.
- 05
CRM-System & vorgemerkte Käufer
Über unser eigenentwickeltes CRM-System gleichen wir Immobilien mit den Suchprofilen vorgemerkter Interessenten ab und sprechen passende Käufer gezielt an.
Ihr Nutzen: frühe Rückmeldungen von Menschen, die bereits wissen, was sie suchen.
- 06
Printmedien & regionale Netzwerke
Ergänzend nutzen wir ausgewählte Printmedien sowie unser regionales Netzwerk aus Unternehmern, Investoren und Immobilieninteressenten, um zusätzliche Käufergruppen anzusprechen.
Ihr Nutzen: Sichtbarkeit in der Region und eine persönliche Empfehlung an Menschen, für die Ihre Immobilie in Frage kommt.


Diskret verkaufen
Sie möchten kein öffentliches Inserat? Dann sprechen wir ausschließlich vorgemerkte Interessenten und geeignete Kontakte an. Umfang und Käuferansprache stimmen wir individuell mit Ihnen ab – und sagen Ihnen vorher, was das für den Käuferkreis bedeutet.
- Instagram-Aufrufe in 90 Tagen
- 455.000+
- Immobilientransaktionen
- 100+
- Digitale Kundenverwaltung
- Eigenes CRM
Immobilienverkauf besprechenSo verkaufen wir Ihre Immobilie
Umfang und Reihenfolge stimmen wir mit Ihnen ab. Reichweite und bisherige Abschlüsse sind keine Zusage für Ihre Immobilie – Verkaufsquoten oder Preisaufschläge versprechen wir nicht. Über Anfragen, Besichtigungen und Rückmeldungen berichten wir Ihnen während der Vermarktung.
Unterlagen
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Wählen Sie Ihre Immobilie und haken Sie ab, was Sie haben. Fehlende Dokumente sind kein Hindernis – sie zeigen nur, was vor der Vermarktung zu besorgen ist.
Unterlagen für: Haus Einfamilienhaus, Doppel- oder Reihenhaus: Für die Bewertung zählen Grundstück, Bausubstanz, Flächen und der Zustand.
- GrundbuchauszugAktuell, mit Eigentümern, Lasten und Dienstbarkeiten. Wenn Sie keinen haben, holen wir ihn ein.
- Baupläne und GrundrisseEinreichplan oder Bestandsplan mit Grundrissen, Schnitt und Ansichten.
- Baubewilligung und FertigstellungsanzeigeAuch für spätere Zu- und Umbauten. Zeigt, dass der Bestand bewilligt ist.
- Wohn- und NutzflächenaufstellungWohnfläche, Keller, Garage, Nebenräume – soweit vorhanden.
- Lageplan oder VermessungsplanGrundstücksgrenzen und Größe.
- EnergieausweisHöchstens zehn Jahre alt. Für den Verkauf ohnehin vorzulegen.
- Nachweise über Sanierungen und InvestitionenEtwa Dach, Fenster, Heizung, Bad – mit Jahr und, wenn möglich, Rechnung.
- Laufende KostenGrundsteuer, Gemeindeabgaben, Heizkosten, Versicherung.
- Verträge zu Rechten und LastenZum Beispiel Wegerecht, Wohnrecht oder Leitungsrechte – falls vorhanden.
- MietvertragNur wenn das Haus oder ein Teil davon vermietet ist.
- Aktuelle FotosEin paar Handyfotos von außen und innen genügen für den ersten Eindruck.
Unterlagen für: Wohnung Eigentumswohnung: Neben der Wohnung selbst zählen das Haus, die Gemeinschaft und die laufenden Kosten.
- GrundbuchauszugAktuell, mit Eigentümern, Lasten und Dienstbarkeiten. Wenn Sie keinen haben, holen wir ihn ein.
- WohnungsplanGrundriss mit Flächen, dazu Kellerabteil und Stellplatz.
- WohnungseigentumsvertragRegelt, was zur Wohnung gehört und wie Kosten verteilt werden.
- NutzwertgutachtenGrundlage für Ihren Anteil am Haus.
- EnergieausweisHöchstens zehn Jahre alt. Für den Verkauf ohnehin vorzulegen.
- Betriebskostenabrechnung und aktuelle VorschreibungLetzte Jahresabrechnung und die laufende monatliche Vorschreibung.
- Stand der RücklageAuskunft der Hausverwaltung.
- Protokolle der EigentümerversammlungenDie letzten zwei bis drei Jahre – zeigen geplante und beschlossene Sanierungen.
- MietvertragNur wenn die Wohnung vermietet ist.
- Aktuelle FotosEin paar Handyfotos von außen und innen genügen für den ersten Eindruck.
Unterlagen für: Grundstück Baugrund oder Grundstück mit Altbestand: Entscheidend sind Widmung, Bebaubarkeit und Aufschließung.
- GrundbuchauszugAktuell, mit Eigentümern, Lasten und Dienstbarkeiten. Wenn Sie keinen haben, holen wir ihn ein.
- Lageplan oder KatasterplanMit Grundstücksnummer, Grenzen und Fläche.
- Flächenwidmung und BebauungsgrundlagenAuskunft der Gemeinde zu Widmung, Bebauungsplan und Bauplatzerklärung.
- VermessungsurkundeFalls das Grundstück vermessen oder geteilt wurde.
- Nachweise zur AufschließungZufahrt, Kanal, Wasser, Strom – und ob Aufschließungskosten schon bezahlt sind.
- Verträge zu Rechten und LastenZum Beispiel Wegerecht oder Leitungsrechte – falls vorhanden.
- Bekannte BeschränkungenZum Beispiel Gefahrenzonen, Bauverbote oder Auflagen der Gemeinde – soweit Ihnen bekannt.
- Unterlagen zu einem AltbestandPläne oder Bewilligungen eines bestehenden Gebäudes – falls vorhanden.
- Aktuelle FotosEin paar Handyfotos von außen und innen genügen für den ersten Eindruck.
Unterlagen in der Bewertung vertraulich hochladen
Die Checkliste bleibt in Ihrem Browser – wir sehen Ihre Auswahl nicht. Dokumente übermitteln Sie ausschließlich vertraulich: in der Immobilienbewertung oder, als Auftraggeber, über Ihren Eigentümerzugang.
Energieausweis
Beim Verkauf ist dem Käufer rechtzeitig vor seiner Vertragserklärung ein höchstens zehn Jahre alter Energieausweis vorzulegen und nach Vertragsabschluss auszuhändigen. In Inseraten sind Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor anzugeben.
Grundlage: Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012. Wir prüfen, ob ein gültiger Ausweis vorliegt.
Was wir übernehmen
Wir beschaffen relevante Unterlagen bei Bauamt und Hausverwaltung, soweit sie verfügbar sind und Sie uns dazu berechtigen. Vorhandene Dokumente prüfen wir auf Vollständigkeit. Was nur Sie beibringen können, sagen wir Ihnen früh.
Kosten & Steuern
Was kostet der Verkauf?
Welche Kosten bei Ihnen anfallen, hängt von Vereinbarungen und von Ihrem Fall ab. Diese Übersicht zeigt, womit Verkäufer rechnen sollten – und was typischerweise der Käufer trägt.
| Position für Verkäufer | Was dahintersteht |
|---|---|
| Maklerhonorar gemäß Vereinbarung | Vorab schriftlich vereinbart und nur bei erfolgreichem Verkauf fällig. Im Angebot steht der Betrag einschließlich 20 % Umsatzsteuer. |
| Vereinbarte Zusatzleistungen | Nur was ausdrücklich vereinbart ist – mit ausgewiesenem Preis inklusive Umsatzsteuer. |
| Fehlende Unterlagen und Energieausweis | Etwa Gebühren für Auszüge und Kopien oder die Erstellung eines Energieausweises durch befugte Fachleute. |
| Pfandfreistellung und Kreditablösung | Offener Kreditbetrag, mögliche Kosten einer vorzeitigen Rückzahlung laut Kreditvertrag und die Löschung des Pfandrechts. |
| Steuerliche Berechnung und Abwicklung | Mitteilung an das Finanzamt und Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer durch Rechtsanwalt oder Notar. |
| Vertrags- und sonstige Kosten laut Vereinbarung | Was Sie im Kaufvertrag übernehmen. Häufig trägt der Käufer die Vertragserrichtung – maßgeblich ist, was vereinbart wird. |
| Immobilienertragsteuer, sofern sie anfällt | Hängt von Ihrem Fall ab und ist keine pauschale Größe. Mehr dazu im nächsten Abschnitt. |
Typische Kosten des Käufers
- Grunderwerbsteuer
- Eintragung im Grundbuch
- Vertragserrichtung und Treuhand, soweit vereinbart
- Kosten der Finanzierung
- Käuferhonorar gemäß Vereinbarung
Diese Positionen zahlen Sie als Verkäufer nicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Details für Käufer: Kaufnebenkosten.
Verbindlich sind ausschließlich die Beträge aus Ihrem Vermittlungsauftrag, dem Kaufvertrag und den Angeboten der beauftragten Stellen. Wir weisen Beträge inklusive Umsatzsteuer aus.
Immobilienertragsteuer
Immobilienertragsteuer: Was sollten Verkäufer wissen?
Die Steuer wird vom Gewinn berechnet, nicht vom Verkaufspreis – und in vielen privaten Fällen greift eine Befreiung. Ob das bei Ihnen so ist, hängt von Voraussetzungen ab, die geprüft werden müssen.
Was wird besteuert?
Besteuert wird der steuerlich ermittelte Veräußerungsgewinn – also der Unterschied zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten. Besteuert wird nicht der Verkaufspreis.
Ein Verkauf mit Verlust löst keine Immobilienertragsteuer aus.
Der besondere Steuersatz – und seine Grenzen
Für private Grundstücksverkäufe gilt seit 2016 ein besonderer Steuersatz von 30 % auf den Gewinn.
Auf Antrag kann stattdessen der persönliche Einkommensteuertarif angewendet werden (Regelbesteuerungsoption). Ob das günstiger ist, hängt von Ihren übrigen Einkünften ab und gehört in die Hände Ihrer steuerlichen Beratung.
Altvermögen und Neuvermögen
Entscheidend ist, wann die Immobilie zuletzt entgeltlich angeschafft wurde. Ab dem 31. März 2002 angeschafft: „Neu-Grundstück“ – Gewinn aus tatsächlichem Erlös minus tatsächlichen, gegebenenfalls angepassten Anschaffungskosten.
Vor dem 31. März 2002 angeschafft: „Alt-Grundstück“ – die Steuer bemisst sich im Normalfall pauschal nach dem Verkaufserlös. Bei einem Verkaufsgeschäft bis 31. Dezember 2026 sind das 4,2 % des Erlöses, ab 1. Jänner 2027 sind es 6 %. Auf Antrag ist auch hier die Berechnung mit den tatsächlichen Kosten möglich.
Ob Altvermögen vorliegt, entscheidet nicht allein das Datum: Maßgeblich ist, ob die Immobilie am 31. März 2012 noch steuerverfangen war.
Hauptwohnsitzbefreiung
Steuerfrei ist der Verkauf des Eigenheims oder der Eigentumswohnung samt Grund, wenn Sie dort seit der Anschaffung bis zum Verkauf mindestens zwei Jahre durchgehend Ihren Hauptwohnsitz hatten – oder innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens fünf Jahre durchgehend.
Dazu kommen weitere Voraussetzungen: Der Hauptwohnsitz muss aufgegeben werden, es gelten Fristen, und beim Grund gilt eine Grenze von 1.000 m². Ob die Befreiung in Ihrem Fall greift, lässt sich nicht aus zwei Angaben ableiten.
Selbst hergestellte Gebäude
Der Gewinn aus einem selbst hergestellten Gebäude kann steuerfrei sein – wenn Sie es von Grund auf neu errichtet und das Baurisiko getragen haben. Eine Renovierung oder Fertigstellung genügt nicht.
Die Grenzen: Befreit ist nur das Gebäude, nicht der Grund und Boden. Wurde das Gebäude in den letzten zehn Jahren vermietet, entfällt die Befreiung insoweit. Ein vom Vorbesitzer errichtetes Gebäude ist nicht erfasst.
Geerbt oder geschenkt bekommen
Die Erbschaft oder Schenkung selbst löst keine Immobilienertragsteuer aus. Der spätere Verkauf ist deshalb aber nicht automatisch steuerfrei.
Die Hauptwohnsitzbefreiung des Verstorbenen geht nicht auf die Erben über. Bei der Fünf-aus-zehn-Jahren-Regel können eigene Wohnzeiten als Angehöriger zählen. Für Alt- oder Neuvermögen kommt es auf den letzten entgeltlichen Erwerb an – diese Einordnung nimmt Ihre steuerliche oder rechtliche Vertretung vor.
Vermietung und Abschreibungen
Wurde die Immobilie vermietet, vermindert die bereits steuerlich geltend gemachte Abschreibung (AfA) die Anschaffungskosten – der steuerpflichtige Gewinn wird dadurch höher.
Herstellungs- und Instandsetzungsaufwand kann die Anschaffungskosten erhöhen, soweit er nicht schon bei den Mieteinkünften abgesetzt wurde. Laufende Instandhaltung wie Ausmalen zählt nicht.
Umwidmung und Umwidmungszuschlag
Bei Alt-Grundstücken, die nach dem 31. Dezember 1987 von Grünland in Bauland umgewidmet wurden, gilt ein höherer Pauschalsatz: 18 % des Verkaufserlöses bei einem Verkaufsgeschäft bis 31. Dezember 2026, 21 % ab 1. Jänner 2027.
Zusätzlich gilt: Wurde nach dem 31. Dezember 2024 umgewidmet und ab dem 30. Juni 2025 verkauft, erhöht sich der Gewinn aus Grund und Boden um einen Umwidmungszuschlag von 30 % – begrenzt mit dem anteiligen Verkaufserlös. Die Belastung kann dann bis zu 23,4 % bzw. ab 2027 bis zu 27,3 % des Erlöses für den Grund erreichen.
Was Sie nicht abziehen können
Beim besonderen Steuersatz sind die Abzüge eng begrenzt. Bei Neu-Grundstücken mindern im Wesentlichen die Kosten für die Mitteilung an das Finanzamt und für die Selbstberechnung den Gewinn; bei der Pauschalberechnung für Alt-Grundstücke gibt es keine weiteren Abzüge.
Vermarktungskosten und das Maklerhonorar sind damit nicht automatisch steuerlich abzugsfähig.
Wer berechnet und führt ab?
Berechnung und Abfuhr erfolgen in der Regel durch die Rechtsanwalts- oder Notariatskanzlei, die den Kaufvertrag abwickelt – auf Grundlage Ihrer Angaben und Unterlagen.
Wir sind keine Steuerberatung. Wir koordinieren Termine und Unterlagen mit Ihrer Steuerberatung, Ihrem Rechtsanwalt oder Notar und sorgen dafür, dass die Frage früh gestellt wird – nicht erst beim Vertragstermin.
Vereinfachtes Rechenbeispiel
Eine Wohnung wurde 2015 um 300.000 € gekauft und wird um 420.000 € verkauft. Für einen Fenstertausch wurden 20.000 € aufgewendet.
- Verkaufserlös420.000 €
- Anschaffungskosten300.000 €
- Instandsetzung (Fenstertausch)20.000 €
- Veräußerungsgewinn100.000 €
- Steuer: 30 % vom Gewinn30.000 €
Das sind rund 7 % des Verkaufspreises – nicht 30 %. Annahmen: Neu-Grundstück, keine Befreiung, nie vermietet, keine Umwidmung, keine Förderungen, besonderer Steuersatz. Nicht berücksichtigt: Kosten der Selbstberechnung, Anschaffungsnebenkosten, Regelbesteuerungsoption und alle Sonderfälle. Das Beispiel ersetzt keine Berechnung für Ihren Fall.
Ein kurzer Fragebogen kann keine Steuerbefreiung bestätigen. Der Quickcheck unten gibt Ihnen eine erste Orientierung – die Beurteilung bleibt bei den Fachleuten. Wir sorgen dafür, dass die Frage früh dort liegt, und stimmen Termine und Unterlagen mit Ihrer Steuerberatung, Ihrem Rechtsanwalt oder Notar ab.
Immobilienertragsteuer-QuickcheckVerkauf und steuerliche Fragen besprechen
Informationsstand und Quellen
Informationsstand: 10. Oktober 2026. Allgemeine Orientierung für private Verkäufer, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
- oesterreich.gv.at – Immobilienertragsteuer (Bundesministerium für Finanzen, aktualisiert 1. Jänner 2026) (öffnet in neuem Fenster)
- Bundesministerium für Finanzen – Private Grundstücksveräußerungen (ImmoESt) (öffnet in neuem Fenster)
- RIS – Einkommensteuergesetz 1988, §§ 30 bis 30c (öffnet in neuem Fenster)
- RIS – BGBl. I Nr. 62/2026 (Budgetbegleitgesetz 2027-2028): § 30 Abs. 4 neu, anzuwenden auf Veräußerungen nach dem 31. Dezember 2026 (§ 124b Z 498 EStG) (öffnet in neuem Fenster)
- RIS – Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (öffnet in neuem Fenster)
Kosten & Steuern · Immobilienertragsteuer-Quickcheck
Wie viel Immobilienertragsteuer könnte anfallen?
Erhalten Sie eine erste Orientierung zur möglichen Steuerbelastung Ihres Immobilienverkaufs. Wir berücksichtigen Ihre Angaben zum Erwerb, zur Nutzung und zum geplanten Verkaufszeitpunkt.
- Fragen beantworten
- E-Mail-Adresse angeben
- Quickcheck per E-Mail erhalten
So erhalten Sie Ihren Quickcheck: Beantworten Sie die Fragen und nennen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse – wir senden Ihnen Ihren persönlichen ImmoESt-Quickcheck als Bericht zu. Der Newsletter ist freiwillig.
Verkaufserlös
Was bleibt mir nach dem Verkauf?
Eine überschlägige Erlösübersicht mit Ihren eigenen Annahmen. Die Steuer tragen Sie selbst ein – etwa den Betrag aus Ihrem Immobilienertragsteuer-Quickcheck, gekennzeichnet als Schätzung.
Erlösübersicht
Tragen Sie einen angenommenen Verkaufspreis ein – die Übersicht entsteht daneben.
Überschlägige Übersicht auf Basis Ihrer Annahmen. Keine Steuerberechnung, keine Zusage eines Verkaufspreises oder Erlöses.
Der Erlös beginnt mit einem realistischen Verkaufspreis.
Immobilienbewertung startenVerkaufen & neu kaufen
Verkaufen und anschließend neu kaufen
Wer das Zuhause wechselt, plant zwei Geschäfte, die voneinander abhängen. Je früher beide Seiten auf dem Tisch liegen, desto ruhiger wird der Wechsel.
Bisherige Immobilie
- Verkauf vorbereiten
- Verkauf vereinbarenKaufvertrag
- vereinbart weiterwohnennur mit ausdrücklicher Vereinbarung
- ausziehen und übergebenÜbergabe zum vereinbarten Termin
Termine, Zahlung und Finanzierung abstimmen
Neues Zuhause
- Suche und Finanzierung
- KaufKaufvertrag
- Fertigstellung oder Freiwerden
- Übernahme und Einzug
- Der Verkauf kann vor dem Umzug vereinbart werden. Weitere Nutzung und spätere Übergabe benötigen eine ausdrückliche Vereinbarung.
- Verkauf, Zahlung und Übergabe sind getrennte Schritte mit eigenen Terminen. Verzögerungen auf einer Seite verschieben vereinbarte Termine auf der anderen nicht automatisch.
- 01
Erlös und neues Budget gemeinsam betrachten
Was bleibt nach Kredit, Kosten und Steuer – und was ist damit für das neue Zuhause möglich?
- 02
Termine abstimmen
Verkaufs-, Zahlungs- und Übergabetermine so legen, dass Sie nicht zwischen zwei Wohnsitzen stehen.
- 03
Mit der Bank sprechen
Bestehenden Kredit und eine mögliche Zwischenfinanzierung früh klären. Ob sie möglich ist, entscheidet Ihre Bank.
- 04
Kaufnebenkosten einplanen
Beim neuen Kauf fallen wieder Nebenkosten an. Sie gehören in die Rechnung, bevor Sie ein Anbot legen.
- 05
Suche früh starten
Wir merken Ihr Suchprofil vor, während der Verkauf vorbereitet wird.
Ratgeber: Verkaufen und neu kaufenImmobilienbewertungFinanzierungs-QuickcheckSuchprofil anlegen
Jedes dieser Werkzeuge steht für sich: Ihre Eingaben werden nicht von einer Seite zur nächsten übernommen.
Abschluss
Vom Kaufanbot bis zur Schlüsselübergabe
Ist der Käufer gefunden, übernimmt eine Rechtsanwalts- oder Notariatskanzlei die rechtliche Abwicklung. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner und halten die Termine zusammen.
Grundlage ist der Kaufvertrag: Er legt Auszahlungsvoraussetzungen und Übergabetermin fest.
- 01KaufanbotDas schriftliche Angebot des Käufers mit Preis, Frist und Bedingungen. Mit Ihrer Annahme sind in der Regel beide Seiten gebunden.
- 02Finanzierung des KäufersWir fragen vorab nach der Finanzierung. Ob ein Anbot unter einer Finanzierungsbedingung steht, sehen Sie vor Ihrer Entscheidung.
- 03VertragserrichtungRechtsanwalt oder Notar errichtet den Kaufvertrag und erklärt beiden Seiten den Inhalt.
- 04TreuhandDer Käufer erlegt den Kaufpreis auf einem Treuhandkonto der Kanzlei. Sie erhalten das Geld nicht direkt vom Käufer.
- 05LastenfreistellungEin offener Kredit wird aus dem Kaufpreis getilgt, die Bank stimmt der Löschung ihres Pfandrechts zu.
- 06AuszahlungDer Treuhänder zahlt aus, sobald die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.
- 07ÜbergabeZum vereinbarten Termin – das kann auch nach der Vertragsunterzeichnung liegen, etwa bei späterem Auszug.
- 08ProtokollÜbergabeprotokoll mit Zustand, Zählerständen und Schlüsseln, von beiden Seiten unterschrieben.
Die Darstellung zeigt einen häufigen Ablauf. Reihenfolge, Fristen und die Voraussetzungen für die Auszahlung ergeben sich allein aus Ihrem Kaufvertrag und der Treuhandvereinbarung. Den Vertrag errichtet und erklärt die beauftragte Kanzlei.
Häufige Fragen
Was Eigentümer vor dem Verkauf fragen
Ratgeber: Wie verkaufe ich eine Immobilie?
Für Unternehmen, Hotels, Portfolios sowie Land und Forst gelten eigene Abläufe: Unternehmen & Betriebe, Portfolios, Land & Forst.
Verpflichtet mich eine Bewertungsanfrage zum Verkauf?
Nein. Eine Bewertungsanfrage erteilt keinen Verkaufsauftrag. Ob, wann und mit wem Sie verkaufen, entscheiden Sie danach.
Was ist, wenn mir Unterlagen fehlen?
Das ist der Normalfall und kein Hindernis für die Anfrage. Sie haken in der Bewertung an, was vorhanden ist. Fehlendes beschaffen wir, soweit verfügbar und mit Ihrer Berechtigung, bei Bauamt und Hausverwaltung.
Wie lange dauert ein Verkauf?
Das hängt von Immobilie, Lage, Preis und den vereinbarten Terminen ab. Eine feste Dauer sagen wir nicht zu. Am stärksten verkürzen zwei Dinge die Zeit: ein nachvollziehbarer Preis und vollständige Unterlagen.
Wie entsteht der Angebotspreis – und wie viel wird verhandelt?
Der Angebotspreis folgt aus der Bewertung und der vereinbarten Strategie. Wie viel Spielraum darin liegt, legen wir vorher gemeinsam fest. Einen bestimmten Verkaufspreis garantieren wir nicht.
Kann ich diskret verkaufen, ohne öffentliches Inserat?
Ja. Dann sprechen wir vorgemerkte Interessenten und geeignete Kontakte gezielt an. Das erreicht weniger Käufer, kann aber die richtige Wahl sein. Umfang und Ansprache stimmen wir mit Ihnen ab.
Meine Immobilie ist vermietet. Was ändert das?
Der Mietvertrag geht in der Regel auf den Käufer über. Das verändert Käuferkreis und Bewertung: Anleger rechnen mit dem Ertrag, Eigennutzer brauchen eine freie Immobilie. Bitte halten Sie Mietvertrag und aktuelle Miete bereit.
Ich habe die Immobilie geerbt. Ist der Verkauf steuerfrei?
Nicht automatisch. Die Erbschaft selbst löst keine Immobilienertragsteuer aus, der spätere Verkauf kann aber steuerpflichtig sein. Das hängt unter anderem vom letzten entgeltlichen Erwerb und von Ihrer eigenen Wohnsituation ab.
Muss ich Immobilienertragsteuer zahlen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt Befreiungen, etwa für den Hauptwohnsitz, mit klaren Voraussetzungen. Berechnet wird die Steuer vom Gewinn, nicht vom Verkaufspreis. Die Prüfung übernimmt Ihre steuerliche Beratung oder die Kanzlei, die den Vertrag abwickelt.
Auf der Immobilie liegt noch ein Kredit. Kann ich trotzdem verkaufen?
Ja. Der offene Betrag wird im Zuge der Treuhandabwicklung aus dem Kaufpreis getilgt, die Bank stimmt der Löschung ihres Pfandrechts zu. Fragen Sie Ihre Bank früh nach dem Ablösebetrag und nach Kosten einer vorzeitigen Rückzahlung.
Ich möchte verkaufen und danach neu kaufen. Geht das mit einem Ansprechpartner?
Ja. Wir begleiten den Verkauf und merken Ihre Suche parallel vor. Wichtig ist, Erlös, neues Budget und die Termine früh gemeinsam mit Ihrer Bank zu betrachten.
Wie übermittle ich Unterlagen vertraulich?
In der Immobilienbewertung laden Sie Dokumente direkt hoch. Sie sind nur für uns einsehbar und werden nicht veröffentlicht. Auftraggeber mit laufendem Verkauf nutzen ihren Eigentümerzugang.
Der nächste Schritt
Der erste Schritt ist eine fundierte Bewertung.
Sieben kurze Schritte, danach sprechen wir persönlich. Sie entscheiden, wie es weitergeht.
