Kaufen · Wohnbauförderung Salzburg

Wie viel Förderung bekommen Sie für Ihre neue Wohnung?

Das Land Salzburg fördert den Kauf einer neuen Wohnung vom Bauträger mit einem Einmalzuschuss – je nach Haushalt 44.000 € bis 72.000 €, dazu mögliche Zuschläge. Mit unserem Förderrechner sehen Sie in wenigen Minuten, womit Sie rechnen können.

Gut zu wissen: Der Rechner verwendet die Fördersätze für Ansuchen ab 1. Jänner 2027. Das Kontingent der Kaufförderung für 2026 ist laut Land Salzburg ausgeschöpft; Anträge sind ab 11. Jänner 2027 wieder möglich.

Förderrechner · Kauf einer neuen Wohnung

Wie hoch könnte Ihre Wohnbauförderung sein?

Gemeinde, Kaufpreis, Wohnfläche und Haushalt eingeben – und den möglichen Einmalzuschuss des Landes Salzburg überschlägig berechnen.

Gerechnet nach den Regeln des offiziellen Förderrechners des Landes Salzburg (Rechenstand 20.10.2026). Die Rechnung läuft nur in Ihrem Browser – Ihre Angaben werden nicht gespeichert oder übertragen.

1 · Die Wohnung
2 · Ihr Haushalt

Alleinerziehend?

Sind beide Partner jünger als 45 Jahre?

Optional: Zuschläge für das Bauprojekt

Diese Angaben betreffen das Gebäude. Sie erhalten sie vom Bauträger bzw. aus dem Energieausweis. Ohne Angaben rechnet der Rechner nur mit dem Grundbetrag.

Holzbauweise

Gestaltungsbeirat in das Bauverfahren eingebunden?

Errichtung auf einem bereits bebauten Grundstück?

Bauteilaktivierung mit Nachweis „Thermische Flexibilität von Gebäuden“ gemäß klimaaktiv?

Im Umkreis von 1 km: Haltestelle des öffentlichen Verkehrs (mindestens stündlich zwischen 6 und 9 Uhr)?

Im Umkreis von 1 km: Lebensmittel-Einzelhändler?

Im Umkreis von 1 km: Schule, Kindergarten, Arzt oder Apotheke?

Barrierefreie Ausstattung?

Möglicher Einmalzuschuss

–

Bitte Gemeinde, Kaufpreis und Wohnnutzfläche eingeben.

Der Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen, solange Sie die Wohnung selbst als Hauptwohnsitz nutzen. Ausgezahlt wird erst nach Übergabe, Hauptwohnsitzmeldung und grundbücherlicher Sicherstellung. Weitere Voraussetzungen wie Einkommensgrenzen, Finanzierung über ein Kreditinstitut und das verfügbare Jahreskontingent prüft das Land.

Unverbindliche Orientierung – keine Förderzusage. Verbindlich entscheidet das Land Salzburg. Quelle der Rechenregeln: Förderrechner des Landes Salzburg (wbf-rechner.salzburg.at) (öffnet in neuem Fenster), Stand 26. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wohnbauförderung beim Wohnungskauf

Stand der Fördersätze: für Ansuchen ab 1. Jänner 2027. Beträge, Kontingente und Termine legt das Land fest und kann sie ändern.

Folder „Wohnbauförderung Eigentum“ des Landes (PDF) (öffnet in neuem Fenster)

Wohnberatung des Landes Salzburg (öffnet in neuem Fenster)

Mehr zur Wohnbauförderung im Ratgeber „Immobilie kaufen“

Wer bekommt die Kaufförderung?

Gefördert wird der Kauf einer neu errichteten Wohnung vom Bauträger, die nicht älter als drei Jahre ist und unter der Kaufpreisgrenze der Gemeinde liegt. Sie müssen die Wohnung selbst als Hauptwohnsitz nutzen, Ihre bisherige Wohnung aufgeben und die Einkommensgrenzen einhalten.

Muss ich die Förderung zurückzahlen?

Der Einmalzuschuss ist nicht zurückzuzahlen, solange Sie die Wohnung selbst als Hauptwohnsitz nutzen. Verkaufen oder vermieten Sie innerhalb von fünf Jahren, ist er zur Gänze zurückzuzahlen, danach anteilig.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Erst nach Übergabe, Hauptwohnsitzmeldung und grundbücherlicher Sicherstellung. Bis dahin muss der Kauf vollständig finanziert sein.

Was bedeuten die Zuschläge?

Zum Grundbetrag kann das Land Zuschläge für Merkmale des Bauprojekts gewähren, etwa Energiekennzahlen, Holzbauweise, Barrierefreiheit oder eine gute Anbindung. Die Angaben dazu erhalten Sie vom Bauträger.

Wie verbindlich ist das Ergebnis?

Der Rechner bildet die Rechenregeln des offiziellen Förderrechners des Landes nach und ist eine unverbindliche Orientierung. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet ausschließlich das Land Salzburg.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Die Rechnung läuft nur in Ihrem Browser. Nichts wird gespeichert oder übertragen.

Der Förderrechner bildet die Rechenregeln des offiziellen Förderrechners des Landes Salzburg für die Kaufförderung nach (Rechenstand 20.10.2026). Er ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Beratung durch die Wohnbauförderung des Landes. Rechtsträger der Förderung und Quelle der Regeln: Land Salzburg.

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