Unternehmen · Ratgeber

Ein Unternehmen übernehmen. Oder gemeinsam weiterentwickeln.

Verantwortung übernehmen. Chancen prüfen. Zukunft gestalten.

Sie möchten einen Betrieb weiterführen, Ihr Unternehmen durch einen Zukauf erweitern oder sich mit Kapital und Erfahrung beteiligen? Dieser Ratgeber zeigt, welche Fragen Sie vorab klären sollten und wie Sie von der ersten Idee zu einer fundierten Entscheidung kommen.

Mein Ankaufsprofil hinterlegenVorhaben mit Lukas besprechen

Informationsstand: 14. Oktober 2026 · allgemeine Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung.

Besprechung am Tisch mit Tablet, Finanzunterlagen und Notizbuch

01 Am Anfang

Ziel und eigene Rolle klären.

Bevor Sie Gelegenheiten prüfen, lohnt sich ein klarer Blick auf Ihr Vorhaben. Er entscheidet, welche Betriebe und welche Form der Beteiligung zu Ihnen passen.

  • Selbst führen

    Sie übernehmen einen Betrieb und tragen die unternehmerische Verantwortung im Alltag.

  • Strategisch zukaufen

    Sie erweitern Ihr bestehendes Unternehmen um Standorte, Kompetenzen oder Kundenbeziehungen.

  • Kapital und Erfahrung einbringen

    Sie beteiligen sich und legen fest, welche Rolle Sie im Unternehmen übernehmen.

Fragen, die Sie vorab beantworten sollten

  • Warum möchten Sie übernehmen oder sich beteiligen?
  • Möchten Sie selbst führen, strategisch zukaufen oder Kapital und Erfahrung einbringen?
  • Welche Branche, Region, Größenordnung und zeitliche Perspektive passen?
  • Welche Erfahrung und finanziellen Mittel bringen Sie mit?
  • Was soll nach der Transaktion anders sein?

02 Der Überblick

Der Ablauf in sieben Stationen.

  1. 01 · Vorhaben und Ankaufsprofil klären

  2. 02 · Vertraulich passende Gelegenheiten prüfen

  3. 03 · Unternehmen und Beteiligte kennenlernen

  4. 04 · Wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Prüfung

  5. 05 · Preis, Struktur und Finanzierung abstimmen

  6. 06 · Vereinbarungen verhandeln und Abschluss vorbereiten

  7. 07 · Übernahme oder Zusammenarbeit umsetzen

Die Stationen geben Orientierung, keine starre Reihenfolge: In der Praxis greifen Prüfung, Finanzierung und Verhandlung ineinander. Der tatsächliche Ablauf hängt vom konkreten Vorhaben ab – eine Beteiligung verläuft anders als eine vollständige Übernahme.

03 Vertraulichkeit

Warum Angebote häufig nicht öffentlich erscheinen.

Eine Verkaufs- oder Beteiligungsabsicht ist sensibel. Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Banken und Familienangehörige sollen nicht durch eine öffentliche Bekanntgabe überrascht werden. Deshalb werden solche Vorhaben meist nicht inseriert, sondern gezielt und abgestimmt angebahnt.

Vertraulichkeit ist ein gemeinsames Ziel aller Beteiligten und wird sorgfältig gestaltet – eine absolute Garantie, dass ein Vorhaben unbekannt bleibt, gibt es nicht.

So funktioniert der abgestimmte Zugang

  1. Persönliches Ankaufsprofil und Prüfung der Passung
  2. Freigabe durch den Eigentümer
  3. Sorgfältig anonymisiertes Kurzprofil
  4. Vertraulichkeitsvereinbarung
  5. Weitere Informationen und Gespräche nach abgestimmter Freigabe

04 Gegenstand

Was wird gekauft – und was bedeutet eine Beteiligung?

Ob Sie einen Betrieb, Gesellschaftsanteile oder einen Teil davon erwerben, hat rechtliche, steuerliche und finanzielle Folgen. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick.

Erwerb eines Betriebs oder ausgewählter Vermögenswerte
Bisheriger InhaberBetrieb oder VermögenswerteSie

Sie übernehmen den Betrieb selbst oder ausgewählte Teile. Wer ein Unternehmen erwirbt und fortführt, übernimmt nach § 38 UGB grundsätzlich die unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse des Veräußerers samt Rechten und Verbindlichkeiten – sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei einem Betriebsübergang tritt der neue Inhaber nach § 3 AVRAG grundsätzlich in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.

Erwerb von Gesellschaftsanteilen
Bisherige GesellschafterAnteileSie

Die Gesellschaft bleibt mit ihren Verträgen, Rechten und Verbindlichkeiten bestehen – es wechseln die Gesellschafter. Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf eines Notariatsakts (§ 76 GmbHG); der Gesellschaftsvertrag kann weitere Voraussetzungen vorsehen, etwa die Zustimmung der Gesellschaft.

  • Vollständige Übernahme. Sie erwerben den gesamten Betrieb oder alle Anteile.
  • Schrittweise Übernahme. Erst ein Anteil, später der Rest – mit vereinbartem Zeitplan; der bisherige Inhaber bleibt eine Zeit lang eingebunden.
  • Beteiligung durch Anteilskauf. Sie kaufen bestehende Anteile von einem Gesellschafter.
  • Beteiligung durch Kapitalerhöhung. Sie übernehmen neue Anteile; bei einer GmbH setzt das einen Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrags voraus, und die Übernahmserklärung bedarf eines Notariatsakts (§ 52 GmbHG).
  • Operative Mitwirkung oder Rolle als Kapitalgeber. Ob Sie mitarbeiten, mitentscheiden oder vor allem Kapital einbringen, regeln die Vereinbarungen der Gesellschafter.
  • Betrieb und Liegenschaft. Betrieb und Immobilie können getrennt oder gemeinsam übergehen – etwa Kauf des Betriebs und Miete der Liegenschaft. Wir betrachten beide Bestandteile getrennt, damit klar ist, was Sie erwerben.

Welche Form für Ihr Vorhaben passt und welche rechtlichen und steuerlichen Folgen sie hat, klären Sie mit Rechtsanwalt, Notariat und Steuerberatung. Die genannten Bestimmungen geben einen ersten Überblick und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

05 Prüfung

Unternehmen und Partner prüfen.

Was Sie wissen sollten, bevor Sie sich festlegen. Die Prüfung selbst ist Aufgabe geeigneter Fachleute – diese Übersicht ersetzt keine vollständige Due Diligence.

  • Zahlen

    • Geschäftsentwicklung, Ertrag, Liquidität und Schulden
    • Investitionsbedarf, Betriebsmittel und laufender Kapitalbedarf
  • Menschen und Markt

    • Kundenstruktur und Abhängigkeit von einzelnen Auftraggebern
    • Mitarbeiter, Schlüsselpersonen und Rolle des bisherigen Eigentümers
    • Lieferanten und wesentliche Verträge
  • Substanz

    • Liegenschaften, Mietverträge, Anlagen und Vorräte
    • Genehmigungen und branchenspezifische Voraussetzungen
  • Recht und Steuern

    • Rechtliche und steuerliche Risiken

Bei Beteiligungen zusätzlich

  • Ziele und Arbeitsweise der Mitgesellschafter
  • Informationszugang und Entscheidungsprozesse
  • Ihre gewünschte eigene Rolle
  • Umgang mit Konflikten und unterschiedlichen Zukunftsplänen

06 Wert und Preis

Unternehmenswert, Preis und Kapitalbedarf.

Wert und Preis sind unterschiedliche Größen. Der Unternehmenswert ist eine Einschätzung, der Kaufpreis das Ergebnis einer Verhandlung.

Umsatz allein beschreibt nicht den wirtschaftlichen Wert. Ertragskraft, Risiken, Abhängigkeiten und Annahmen über die Zukunft beeinflussen die Einordnung.

Zum Kaufpreis kommt meist mehr hinzu: Investitionen, Betriebsmittel, Transaktionskosten und Reserven gehören in die Planung.

Beteiligung: Wohin fließt das Geld?

Kauf bestehender Anteile

Ihr Kapitalbisheriger Gesellschafter

Kapitalerhöhung

Ihr KapitalUnternehmen

Beim Anteilskauf erhält der verkaufende Gesellschafter den Preis; dem Unternehmen fließt dadurch kein Kapital zu. Bei einer Kapitalerhöhung fließt das Geld in das Unternehmen.

Wir verwenden bewusst keinen pauschalen Unternehmenswertrechner und keine allgemeinen Multiplikatoren: Ohne die konkreten Zahlen und Umstände eines Betriebs wären solche Werte nicht belastbar.

07 Finanzierung und Struktur

Finanzierung und Struktur abstimmen.

Eine Übernahme oder Beteiligung muss nicht nur am Tag des Abschlusses, sondern auch im laufenden Betrieb tragfähig sein. Typische Abstimmungsthemen:

  • Eigene Mittel und Bankfinanzierung
  • Weitere Kapitalgeber
  • Gegebenenfalls Verkäuferfinanzierung oder gestaffelte Zahlungen
  • Tragfähigkeit unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs
  • Finanzielle Reserven nach dem Einstieg

Die Entscheidung über eine Finanzierung trifft die Bank oder der jeweilige Kapitalgeber. Wir geben keine Finanzierungszusage und vermitteln keine bestimmten Finanzprodukte.

Nächster Schritt

Ihr Vorhaben persönlich besprechen.

Schreiben Sie mir, welchen Betrieb Sie suchen oder welche Beteiligung Sie interessiert. Gemeinsam klären wir, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

Quellen und Informationsstand

Informationsstand dieser Seite: 14. Oktober 2026. Sie gibt einen allgemeinen Überblick über Unternehmensübernahmen und Beteiligungen in Österreich und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall ziehen Sie Rechtsanwalt, Notariat, Steuerberatung beziehungsweise Bank bei.

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